Beladene Europalette mit Kartons wird für den Speditionsversand vorbereitet
Bild: Versandnotiz

Speditionen

Wann lohnt sich Speditionsversand für Paletten und Großsendungen?

Speditionsversand für Paletten: ab wann Palette statt Paket sinnvoll ist, wie Volumengewicht und Palettierungspflicht die Buchung bestimmen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der Palettenversand wird interessant, sobald ein Packstück die Paketgrenzen reißt, etwa ab 30 kg oder ab 70 kg.
  • Frachtkosten richten sich nicht nach dem Realgewicht, sondern nach dem höheren Wert aus Real- und Volumengewicht.
  • Paket und Palette lassen sich bei trans-o-flex in einem Fahrzeug kombinieren, Dokumente dagegen nicht.
  • Preise für Geschäftskundenpakete legt die Deutsche Post AG ohne vorherige Genehmigung fest.

Wann eine Palette die bessere Wahl ist

Palettenversand lohnt sich, sobald Ihre Sendung die Paketgrenzen überschreitet oder sich das Volumen nicht mehr wirtschaftlich in Kartons packen lässt. Prüfen Sie zuerst jedes einzelne Packstück, dann die Gesamtsendung. Die Grenzen unterscheiden sich nach Produktlinie und Ziel.

DHL Express Packstückgrenzen

DHL Express 9:00/10:30

Max. Maße
100 x 80 x 80 cm
Max. Gewicht
25 kg
Sendungsgrenze
250 kg

DHL Express 12:00 / Worldwide

Max. Maße
120 x 80 x 80 cm
Max. Gewicht
70 kg
Sendungsgrenze
300 kg / 3.000 kg

DHL Express Worldwide Palette

Max. Maße
300 x 200 x 160 cm
Max. Gewicht
1.000 kg
Sendungsgrenze
3.000 kg

Bei internationalen Produkten nennt DHL Express für einzelne Packstücke unterschiedliche Grenzen. DHL Express 9:00/10:30 erlaubt 100 x 80 x 80 cm bei 25 kg pro Packstück und insgesamt 250 kg pro Sendung. DHL Express 12:00 und DHL Express Worldwide erlauben 120 x 80 x 80 cm bei 70 kg pro Packstück. Die Sendungsgrenzen liegen bei 300 kg beziehungsweise 3.000 kg.

Für DHL Express Worldwide führt DHL eine separate Palettenzeile: 300 x 200 x 160 cm, 1.000 kg pro Palette. Bei DHL Economy Select liegt die Palettengrenze bei 300 x 200 x 180 cm. Nach diesen Angaben nimmt DHL Express grundsätzlich keine Sendungen über 3.000 kg Gesamtgewicht an, und Packstücke dürfen nicht länger als 300 cm sein.

Wichtig für die Entscheidung ist die Anfragepflicht. Überschreitet ein Packstück die maximalen Standardmaße, oder wollen Sie mehr als 1.000 kg Gesamtgewicht versenden, ist nach DHL-Angabe eine Anfrage bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner notwendig.

Im nationalen Geschäft gelten andere Zahlen. DHL Domestic Express 9:00/10:30 erlaubt 120 x 80 x 80 cm und 30 kg pro Packstück, DHL Domestic Express 12:00 erlaubt 70 kg pro Packstück. Für DHL Domestic Express nennt DHL 70 kg pro Packstück bei insgesamt 1.000 kg pro Sendung. Die Palettenzeile liegt bei 120 x 100 x 160 cm und 1.000 kg pro Palette.

Vergleichen Sie diese Werte mit Ihren eigenen Packstücken. Wer regelmäßig knapp unter einer Grenze liegt, sollte die nächste Sendung nicht nach Gefühl buchen.

Palettierungspflicht und Ladehilfe nach Gewicht

Die Palettenpflicht hängt am Gewicht des einzelnen Packstücks, nicht am Gesamtgewicht. DHL staffelt die Vorgaben nach eigener Maßgabe ab 30 kg. Diese Schwellen sind Herstellerangaben, keine gesetzlichen Grenzen.

Palettierungspflicht nach Gewicht

  1. Unter 30 kgkein Ladungsträger nötig
  2. Ab 30 kgunterfahrbarer Ladungsträger und Ladehilfe
  3. Ab 70 kgEuro- oder Einwegpalette plus Ladehilfe
  4. AusnahmeEinfuhrbestimmungen des Empfängerlands prüfen
  5. Jedes Packstück einzeln wiegen vor der Buchung

Paletten zählen zur Sendung und fließen in die Gewichtsermittlung ein. Wer falsch palettiert, trägt das Kostenrisiko: DHL behält sich vor, die Sendung nachträglich zu palettieren und abzurechnen. Das gilt laut DHL auch für Importsendungen, die in Deutschland abgerechnet werden.

Für die Praxis bedeutet das: Wiegen Sie jedes Packstück einzeln, bevor Sie buchen. Ein 28-kg-Karton bleibt ohne Ladungsträger zulässig, ein 32-kg-Karton nicht mehr. Die Grenze liegt beim einzelnen Packstück, nicht bei der Summe zweier Kartons.

Volumengewicht statt Realgewicht

Der Preis hängt nicht immer vom tatsächlichen Gewicht ab, sondern davon, wie viel Raum die Sendung einnimmt. DHL nennt das Volumengewicht und beschreibt den Grund: Leichte, große Packstücke können teurer sein als schwere, kleine.

Für die Frachtkosten gilt jeweils der höhere Wert. Ist das Volumengewicht höher als das Realgewicht, wird es zur Grundlage. Übersteigt das Realgewicht das Volumengewicht, zählt das Realgewicht.

Beispielrechnung mit zwei Packstücken

Die folgende Rechnung ist ein eigenes Rechenbeispiel, keine Tarifauskunft. Angenommen wird der verbreitete Divisor 5000, der bei vielen Expressdiensten verwendet wird. Ob Ihr Anbieter diesen Wert ansetzt, klären Sie vor der Buchung.

Volumengewicht oder Realgewicht

Packstück A

Maße
60 x 60 x 60 cm
Volumen
216.000 cm³
Volumengewicht
43,2 kg
Realgewicht
35 kg
Maßgeblich
43,2 kg

Packstück B

Maße
40 x 40 x 40 cm
Volumen
64.000 cm³
Volumengewicht
12,8 kg
Realgewicht
25 kg
Maßgeblich
25 kg

Rechenweg für A: 60 x 60 x 60 geteilt durch 5000 ergibt 43,2. Das Volumengewicht liegt über den 35 kg Realgewicht, also wird 43,2 kg zur Frachtkostenbasis. Rechenweg für B: 40 x 40 x 40 geteilt durch 5000 ergibt 12,8. Das liegt unter 25 kg, also zählt das Realgewicht.

Keines der beiden Packstücke erreicht 70 kg. Eine Palettenpflicht besteht nach der DHL-Staffel damit nicht. Packstück A überschreitet aber 30 kg und braucht einen unterfahrbaren Ladungsträger mit Ladehilfe. Prüfen Sie zusätzlich, ob ein Zuschlag für nicht bandfähige Packstücke anfällt.

Zuschläge vor der Buchung einplanen

DHL weist darauf hin, dass für jedes Packstück, einschließlich Palette, Zuschläge anfallen können. Genannt werden Übermaßzuschlag, Übergewichtszuschlag und der Zuschlag für nicht bandfähige Packstücke. Beträge nennt die Maß- und Gewichtsseite nicht.

Das ist der praktische Kern: Ihre Sendung kann alle Maße einhalten und trotzdem teurer werden. Kalkulieren Sie solche Positionen als Risikoaufschlag ein, solange Sie keine individuelle Auskunft haben.

Paket und Palette kombinieren

Wer gleichzeitig Kartons und Paletten versendet, muss nicht zwingend zwei Dienstleister beauftragen. trans-o-flex nennt für tof.now die gemeinsame Abholung und den gemeinsamen Transport von Paketen und Paletten. Abholung und Zustellung erfolgen nach Unternehmensangabe mit nur einem Fahrzeug statt mit zwei Dienstleistern.

Paket und Palette kombinieren

  • Pakete und Paletten gemeinsam abholen und transportieren
  • Dokumente nicht mit Paketen oder Paletten kombinieren
  • Buchung online mit Abholdatum und Zeitfenster
  • Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Rechnung
  • Nur für Unternehmer nach § 14 BGB
  • Keine Lebewesen oder kreuzkontaminierenden Produkte

Dokumente lassen sich dagegen nicht mit Paketen oder Paletten kombinieren. Wer also Unterlagen und Ware am selben Tag verschickt, plant getrennt.

Die Buchung läuft online. Registrierte Nutzer können Abholdatum und Abholzeitfenster im Warenkorb selbst eintragen. Bezahlt werden kann per PayPal, Kreditkarte oder auf Rechnung. Registrierte Nutzer erhalten zusätzlich eine Adressverwaltung, eine Bestellübersicht und Rabatte auf Grundlage des Versandvolumens.

Ein Punkt ist für die Angebotsauswahl wichtig: tof.now richtet sich ausschließlich an Unternehmer nach § 14 BGB. Mit Verbrauchern nach § 13 BGB werden nach Unternehmensangabe keine Verträge geschlossen. Privatpersonen können das System nicht nutzen.

Prüfen Sie vor der Buchung, ob Ihre Ware zum Netzwerk passt. trans-o-flex transportiert nach eigener Aussage keine Lebewesen und keine Produkte, die Kreuzkontaminationen auslösen können. Dazu zählen schlecht verpackte Schmierstoffe, Öle oder giftige Substanzen. Zulässige Maße und ausgeschlossene Güter stehen in den AGB und deren Anlagen.

Wer darf senden und wer legt Preise fest

Zwei regulatorische Punkte betreffen den Speditionsversand indirekt. Erstens: Wer Postdienstleistungen erbringen will, braucht eine Eintragung. Seit dem 18. Juli 2024 gilt, dass Anbieter vor Aufnahme der Tätigkeit die Eintragung in das Anbieterverzeichnis bei der Bundesnetzagentur beantragen müssen. Auftraggeber dürfen einen anderen Anbieter nur beauftragen, wenn dieser eingetragen ist.

Zum 19. August 2026 ist die Übergangsregelung ausgelaufen. Ohne eingereichten Antrag oder Eintragung ist die Erbringung von Postdienstleistungen unzulässig. Ein Verstoß kann nach § 111 Absatz 1 Nummer 1 PostG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden.

Zweitens: Preise. Brief- und Paketpreise der Deutschen Post AG bis 20 kg gehören zur Grundversorgung und müssen vorab von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Die Behörde legt dafür einen Preisänderungsspielraum je Produkt fest und berücksichtigt Kosten und Inflationsrate.

Für Paletten- und Großsendungen ist die andere Seite entscheidend: Preise für Pakete über 20 kg darf die Deutsche Post AG ohne vorherige Genehmigung festlegen. Dasselbe gilt für Geschäftskundenpakete und Werbesendungen. Bei Briefentgelten im Geschäftskundenbereich besteht dagegen eine Genehmigungspflicht, sofern die Entgelte nicht individuell vereinbart werden.

Daraus folgt für Ihre Kalkulation: Für Palettenverkehre gibt es keinen regulierten Tarif, auf den Sie sich berufen können. Vergleichen Sie Angebote, statt von einer behördlich festgelegten Preisobergrenze auszugehen.

Checkliste vor der Buchung

  • Jedes Packstück einzeln wiegen und messen, nicht die Sendung als Ganzes schätzen.
  • Volumengewicht berechnen und mit dem Realgewicht vergleichen, den Divisor beim Anbieter erfragen.
  • Palettierungspflicht pro Packstück prüfenab 30 kg Ladungsträger, ab 70 kg Palette.
  • Zuschlagsrisiko einkalkulieren, solange keine individuelle Auskunft vorliegt.
  • Bei Übermaß oder über 1.000 kg Gesamtgewicht eine Einzelanfrage stellen.

Häufige Fragen

Ab welchem Gewicht muss ich eine Palette nutzen?

Nach DHL-Angabe müssen Packstücke ab 70 kg auf einer Euro- oder Einwegpalette und mit Ladehilfe eingeliefert werden. Ab 30 kg genügt ein unterfahrbarer Ladungsträger mit Ladehilfe. Diese Schwellen sind Herstellerangaben von DHL, keine gesetzlichen Vorgaben. Andere Anbieter können abweichende Werte ansetzen.

Zählt das Realgewicht oder das Volumengewicht?

Es zählt der höhere der beiden Werte. Liegt das Volumengewicht über dem Realgewicht, wird es zur Frachtkostenbasis. Liegt das Realgewicht höher, zählt dieses. In meinem Rechenbeispiel mit Divisor 5000 überschreitet Packstück A mit 43,2 kg Volumengewicht sein Realgewicht von 35 kg.

Kann ich Paket und Palette zusammen versenden?

Ja, bei trans-o-flex lassen sich Pakete und Paletten nach Unternehmensangabe gemeinsam abholen und transportieren, und zwar mit nur einem Fahrzeug. Dokumente sind davon ausgenommen und nicht mit Paketen oder Paletten kombinierbar. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer nach § 14 BGB.

In diesem Leitfaden

  1. Speditionsabholung vorbereiten: So steuern Sie Pflichten und Optionen im B2B-VersandSpeditionsabholung vorbereiten: Abholdatum, Zeitfenster, Ladehilfe und Palettenpflicht prüfen. Welche Angaben Pflicht sind und was Sie vorab klären.
  2. Sperrgut Spedition: Welche belegten Schwellen gelten für Handling, Länge und Anbieterausnahmen?Belegte Sperrgut-Schwellen bei Speditionen: DHL 2-Mann-Handling bis 120 kg, DHL Express 300 cm und 3.000 kg, Ausschlüsse bei Kurieren und trans-o-flex.
  3. Frachtkosten berechnen und Angebote vergleichen: Pflichtangaben und PreisgrenzenFrachtkosten berechnen: Welche Angaben in die Frachtanfrage gehören, wann DHL eine Einzelanfrage verlangt und wo die Preise frei kalkuliert sind.

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