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So melden deutsche Onlineshops Importe aus China mit EORI und ATLAS beim Zoll an

Zoll EORI Import China Onlineshop: So melden deutsche Händler Importe aus China und den USA mit ATLAS an, berechnen Zollwert und Einfuhrumsatzsteuer.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Für den Zoll EORI Import China Onlineshop gilt: ohne EORI-Nummer keine Zollanmeldung, ohne Anmeldung keine Ware.
  • Die EORI-Nummer beantragen Onlineshops beim zuständigen Hauptzollamt, sie gilt EU-weit und ist kostenlos.
  • Importe aus China und den USA laufen über ATLAS, die Warennummer bestimmt den Zollsatz.
  • Der Zollwert berechnet sich aus Warenwert plus Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze.
  • Einfuhrumsatzsteuer fällt bei der Einfuhr an und ist als Vorsteuer abziehbar.
  • Bei Kleinsendungen bis 150 Euro entfällt der Zoll, die Einfuhrumsatzsteuer bleibt.

Importe aus China und den USA: Was deutsche Onlineshops beim Zoll erwartet

Wer als Onlineshop direkt in China oder den USA einkauft, wird zum Importeur. Damit trifft den Händler die volle Verantwortung für die Zollanmeldung, auch wenn eine Spedition die Formalien übernimmt. Die Ware darf erst nach der Zollbehandlung in den freien Verkehr.

Drei Abgaben stehen regelmäßig im Raum: Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Verbrauchsteuer. Der Zoll richtet sich nach der Warennummer und dem Ursprungsland, die Einfuhrumsatzsteuer nach dem Zollwert. Bei Waren aus China gilt der reguläre Drittlandssatz, Sonderregeln greifen nur bei nachgewiesener Präferenz.

Die USA sind ebenfalls Drittland. Seit dem Wegfall der Zollbefreiung für bestimmte Kleinsendungen aus den USA prüft der Zoll auch dort jede Sendung nach denselben Regeln. Für Onlineshops bedeutet das: Jede Bestellung braucht eine Anmeldung, unabhängig vom Warenwert.

Wer regelmäßig importiert, sollte die Prozesse standardisieren. Dazu gehören Stammdatenpflege, Warennummern, Lieferantendokumente und ein klarer Ablauf für die Anmeldung. Ohne diese Struktur entstehen Liegezeiten und Nachzahlungen.

Die Generalzolldirektion betreibt die IT-Systeme, über die Importe abgewickelt werden. Onlineshops müssen sich nicht mit jedem Detail befassen, aber die Grundbegriffe kennen. Sonst lässt sich nicht prüfen, ob Spedition oder Dienstleister korrekt abrechnen.

EORI-Nummer beantragen: Pflicht für jeden Importeur

Die EORI-Nummer ist die Identifikationsnummer für den Zoll. Jeder Wirtschaftsbeteiligte, der Einfuhren anmeldet, braucht sie. Sie gilt in der gesamten EU und bleibt auch bei Umzug oder Rechtsformwechsel bestehen.

Die Beantragung ist kostenlos und läuft über das zuständige Hauptzollamt. Nötig sind Angaben zum Unternehmen, zur Rechtsform, zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und zur geplanten Tätigkeit. Kleine Shops reichen den Antrag oft online ein und erhalten die Nummer innerhalb weniger Tage.

Ohne EORI-Nummer nimmt ATLAS keine Anmeldung an. Auch Speditionen und Zolldienstleister verlangen sie, bevor sie tätig werden. Wer die Nummer nicht vorhält, verliert Zeit bei jeder einzelnen Sendung.

Die Nummer gehört in jede Bestellung an Lieferanten und in jede Handelsrechnung. Chinesische und US-amerikanische Exporteure tragen sie auf den Ausfuhrdokumenten ein, damit die Ware am Seehafen zugeordnet werden kann.

Die Pflicht und das Verfahren beschreibt der Zoll auf seiner Seite zur EORI-Nummer beantragen beim Hauptzollamt. Dort finden sich auch die Formulare für die verschiedenen Fallgruppen.

Wann eine neue Nummer nötig ist

Bei einer Fusion, einer Umfirmierung oder der Gründung einer neuen Gesellschaft ist die alte Nummer nicht mehr passend. Der Zoll verknüpft die EORI-Nummer mit der Rechtsperson. Ändert sich diese, muss der Shop neu beantragen.

ATLAS-Anmeldung Schritt für Schritt: Warennummer, Zollwert und Abgaben

ATLAS ist das elektronische System, mit dem der Zoll Einfuhren abwickelt. Die Anmeldung erfolgt digital, Papier ist die Ausnahme. Wer selbst anmeldet, braucht Zugang zum System, wer eine Spedition beauftragt, liefert die Daten zu.

Die elektronische Zollanmeldung mit ATLAS für Importe beschreibt der Zoll auf einer eigenen ATLAS-Anmeldung für Importe. Dort sind auch die Verfahren für die Überlassung zum freien Verkehr erklärt.

So läuft eine typische Einfuhranmeldung ab:

  1. Sendungsdaten prüfen: Handelsrechnung, Packliste, Frachtbrief und gegebenenfalls Ursprungsnachweis sammeln.
  2. Warennummer bestimmen: Die achtstellige Nummer aus dem Zolltarif festlegen und in der Anmeldung eintragen.
  3. Zollwert berechnen: Warenwert, Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze addieren.
  4. Abgaben ermitteln: Zoll und Einfuhrumsatzsteuer aus Warennummer und Zollwert ableiten.
  5. Anmeldung übermitteln: Die Daten in ATLAS einstellen und die Annahme abwarten.
  6. Abgaben zahlen: Nach der Annahme die Zahlung leisten, damit die Ware freigegeben wird.
  7. Belege archivieren: Anmeldung, Rechnungen und Zahlungsnachweise aufbewahren.

Nach der Freigabe kann die Ware weitertransportiert werden. Der Shop erhält die Zollanmeldung als Nachweis für die Buchhaltung. Fehler in der Anmeldung führen zu Nachfragen und Verzögerungen.

Was Speditionen übernehmen

Viele Onlineshops lassen die Anmeldung von einer Spedition oder einem Zolldienstleister erledigen. Dann bleibt die Pflicht zur richtigen Warennummer und zum korrekten Wert trotzdem beim Importeur. Die Anmeldung ist nur die Ausführung.

Einfuhrumsatzsteuer und Zolltarif richtig berechnen

Die Einfuhrumsatzsteuer ist keine Zollabgabe, sondern eine Umsatzsteuer auf die Einfuhr. Sie beträgt in Deutschland in der Regel 19 Prozent, für bestimmte Waren 7 Prozent. Bemessungsgrundlage ist der Zollwert plus Zoll und gegebenenfalls Verbrauchsteuer.

Für den Shop ist die Einfuhrumsatzsteuer ein durchlaufender Posten. Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist, zieht sie in der Umsatzsteuer-Voranmeldung ab. Wichtig ist die korrekte Zuordnung in der Buchhaltung, sonst entsteht eine Doppelbelastung.

Der Zollwert ist nicht der Rechnungspreis allein. Hinzurechnen sind Frachtkosten bis zur EU-Grenze, Versicherung und bestimmte Provisionen. Nicht hinzurechnen sind Kosten nach der Einfuhr, etwa innerdeutscher Transport. Wie der Zollwert berechnet wird, erläutert der Zoll auf der Seite zur Berechnung des Zollwerts.

Die Warennummer bestimmt den Zollsatz. Sie stammt aus dem Zolltarif, der Kombinierten Nomenklatur und dem integrierten Tarif der EU. Für Importe aus China und den USA gelten die Drittlandssätze. Die Ermittlung von Warennummern und Zollsätzen beschreibt der Zoll auf der Seite zum Zolltarif und Warennummern.

Zollwert berechnen: Beispiel

Ein Shop kauft Elektronik für 10.000 Euro in Shenzhen. Die Fracht bis Hamburg kostet 800 Euro, die Versicherung 100 Euro. Der Zollwert beträgt 10.900 Euro. Bei einem Zollsatz von 2 Prozent fallen 218 Euro Zoll an. Darauf und auf den Zollwert kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent.

Checkliste für die Kalkulation

  • Handelsrechnung mit Warenwert und Währung geprüft
  • Fracht- und Versicherungskosten bis zur EU-Grenze erfasst
  • Warennummer nach aktuellem Zolltarif bestimmt
  • Zollsatz für Drittlandsware hinterlegt
  • Einfuhrumsatzsteuersatz je Warenposition geprüft
  • Vorsteuerabzug in der Buchhaltung vorbereitet
  • Wechselkurs zum Anmeldetag dokumentiert

Zollstellen an den Seehäfen Hamburg und Bremerhaven

Die meisten Seefrachten aus China erreichen Deutschland über Hamburg und Bremerhaven. Beide Häfen sind für Onlineshops ohne eigene Zollabteilung relevant, weil dort die Einfuhrabfertigung startet.

In Hamburg sitzt das Hauptzollamt Hamburg mit mehreren Zollstellen für Seeschiffsverkehr. Container werden nach der Ankunft dem Zoll gemeldet und je nach Verfahren direkt abgefertigt oder zwischengelagert. Der Hafen ist der größte Containerhafen Deutschlands und bedient viele Asienrouten.

Bremerhaven gehört zum Hauptzollamt Bremen und ist auf Containerumschlag spezialisiert. Auch hier laufen die Anmeldungen elektronisch über ATLAS. Für Shops mit Ware aus China ist die Wahl des Hafens oft eine Frage der Reederei und der Route, nicht der Zollregeln.

Für beide Häfen gilt: Ohne gültige Anmeldung und bezahlte Abgaben wird die Ware nicht freigegeben. Wer die Anmeldung vorbereitet, bevor das Schiff anlegt, verkürzt die Standzeit. Lagerkosten im Hafen können pro Tag erheblich sein.

Was Onlineshops vorbereiten

Vor der Ankunft sollten Handelsrechnung, Packliste, Frachtbrief und Warennummern vollständig vorliegen. Speditionen fordern diese Unterlagen oft schon bei der Buchung an. Fehlende Dokumente sind die häufigste Ursache für Verzögerungen.

Kleinsendungen und Post- oder Kuriersendungen aus Drittländern

Nicht jede Sendung kommt als Container. Viele Onlineshops lassen Muster, Kleinserien oder Direktlieferungen per Post oder Kurier aus China und den USA einfliegen. Auch dann gelten Zollregeln.

Bis zu einem Warenwert von 150 Euro fällt kein Zoll an. Die Einfuhrumsatzsteuer wird jedoch seit dem Wegfall der alten Freigrenze grundsätzlich erhoben. Bei Sendungen mit geringem Wert kann der Transporteur die Abgaben einziehen.

Kurierdienste wie DHL, UPS oder FedEx übernehmen häufig die Verzollung und stellen die Abgaben dem Empfänger in Rechnung. Dafür berechnen sie eine Auslagepauschale. Onlineshops sollten diese Kosten in die Kalkulation aufnehmen.

Die Zollregeln für Sendungen aus Drittländern und Kleinsendungen fasst der Zoll auf der Seite zu Post- oder Kuriersendungen aus Drittländern zusammen.

Verpackungsgesetz nicht vergessen

Wer Ware importiert und in Deutschland als Erstinverkehrbringer auftritt, ist nach dem Verpackungsgesetz registrierungspflichtig. Die Registrierung läuft über die Zentrale Stelle Verpackungsregister unter LUCID. Das gilt unabhängig von der Zollanmeldung.

BAFA-Exportkontrolle und Genehmigungspflichten bei Importen

Nicht jede Ware darf ohne Prüfung eingeführt werden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, ist für Exportkontrolle und bestimmte Genehmigungen zuständig. Bei Importen betrifft das vor allem Dual-Use-Güter und Rüstungsgüter.

Dual-Use-Güter sind Waren, die zivil und militärisch genutzt werden können. Dazu zählen bestimmte Elektronik, Sensoren, Chemikalien und Maschinen. Onlineshops, die solche Produkte aus China oder den USA beziehen, brauchen vor der Einfuhr eine Genehmigung.

Auch Embargos und Sanktionen spielen eine Rolle. Für bestimmte Ursprungsländer und Lieferanten gelten Einfuhrverbote oder Meldepflichten. Die Prüfung liegt beim Importeur, nicht beim Lieferanten.

Die Industrie- und Handelskammer berät zu Außenwirtschaft und Ursprungszeugnissen. Für Onlineshops ohne eigene Zollabteilung ist das ein erster Anlaufpunkt. Bei komplexen Fällen hilft ein Zolldienstleister oder Rechtsberater.

Warennummer als erster Filter

Wer die Warennummer kennt, kann prüfen, ob Genehmigungspflichten greifen. Der Zolltarif und die BAFA-Listen geben Auskunft. Bei Unsicherheit sollte der Shop vor der Bestellung klären, ob eine Einfuhr zulässig ist.

Häufige Fragen

Braucht mein Onlineshop eine EORI-Nummer, wenn eine Spedition die Zollanmeldung macht?

Ja. Die EORI-Nummer ist Pflicht für jeden Importeur, unabhängig davon, wer die Anmeldung technisch ausführt. Ohne sie lässt sich keine Einfuhr anmelden.

Fällt bei Importen aus China immer Zoll an?

Nein. Der Zollsatz hängt von der Warennummer ab. Für viele Waren gilt ein Drittlandssatz, für einige null Prozent. Die Einfuhrumsatzsteuer fällt unabhängig davon an.

Wie lange dauert die Zollabfertigung in Hamburg oder Bremerhaven?

Das hängt von der Vollständigkeit der Unterlagen und der Auslastung ab. Wer Anmeldung und Belege vor Ankunft des Schiffs vorbereitet, verkürzt die Standzeit deutlich.

Kann ich die Einfuhrumsatzsteuer abziehen?

Ja, wenn Ihr Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist. Die Einfuhrumsatzsteuer wird wie Vorsteuer behandelt und in der Umsatzsteuer-Voranmeldung geltend gemacht.

Gilt die Zollbefreiung bis 150 Euro auch für Sendungen aus den USA?

Die Wertgrenze für den Zoll gilt für Sendungen aus allen Drittländern. Die Einfuhrumsatzsteuer wird jedoch grundsätzlich erhoben, auch bei geringen Werten.

Wann brauche ich eine Genehmigung des BAFA?

Wenn die Ware auf den Listen für Dual-Use- oder Rüstungsgüter steht oder Sanktionen greifen. Die Prüfung liegt beim Importeur und sollte vor der Bestellung erfolgen.

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